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Ingenieurstitel  für HLUW-Absolventen

Durch das neue Ingenieurgesetz 2017 (IngG 2017) ist es nun Absolventen der HLUW möglich, nach einer 3-jährigen facheinschlägigen Berufspraxis die Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur“ zu erhalten.

 

Der Absolventenverband beantwortet die wichtigsten diesbezüglichen Fragen.

Antrag seit Mai 2017 möglich

Seit Mai 2017 können HLUW-Absolventen den Ingenieurstitel beantragen.

Das Ingenieurgesetz wurde überarbeitet und trat per 1. Mai 2017 in Kraft. Neben Absolventen von Höheren Technischen oder Höheren Land- und Forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nun auch Absolventen einer „anderen vergleichbaren inländischen höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem […] umweltbezogenen Ausbildungszweig“ der Titel Ingenieur erlangen. Im Erläuterungstext ist die HLUW Yspertal ausdrücklich angeführt.

 

Es gibt keine Einschränkung auf Maturajahrgänge, d.h. alle Absolventen mit der facheinschlägigen Berufspraxis können ansuchen.

Quellen:

Ingenieursgesetz 2017

Erläuterungen

Der „neue“ Ingenieur entspricht dem Niveau eines Bachelor

Die EU hat mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) ein Instrument entwickelt, das eine bessere internationale Vergleichbarkeit von Ausbildungen bzw. Berufsqualifikationen auf Basis einer achtstufigen Skala ermöglicht.

 

In Österreich wurde der EQR als Nationaler Qualifikationsrahmen (NQR) im Jahr 2016 umgesetzt.

Die nach den neuen gesetzlichen Vorgaben qualifizierten Ingenieurinnen bzw. Ingenieure sind auf der Stufe 6 des NQR.

 

Damit wird die hohe Qualität der ingenieurmäßigen Kompetenz im internationalen Umfeld besser positioniert.

Das ist die gleiche Stufe wie ein Bachelor-Abschluss, wobei der Ingenieurstitel kein akademischer Abschluss sondern eine Qualifikationsbezeichnung ist.

dreijährige facheinschlägige Praxis

​Voraussetzung ist neben der HLUW-Matura eine mindestens 3-jährige facheinschlägige Berufspraxis mit mindestens 20 Wochenstunden.  

In dieser betrieblichen Praxis muss man „Aufgaben erfüllen, die typischerweise von Absolventen der jeweiligen H(B)LA-Fachrichtung ausgeführt werden und eine Erweiterung und Vertiefung der Grundkompetenzen darstellen“:

  • Fortgeschrittene Kenntnisse im Arbeitsbereich: vertieftes theoretisches und praktisches Wissen
     

  • Fortgeschrittene Fähigkeiten zur Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme im jeweiligen Arbeitsbereich
     

  • Kompetenz zur Leitung fachlicher Tätigkeiten oder Projekte, Übernahme von Führungsfunktionen in Funktionsbereichen oder (Teil-) Projekten

  

Informationen auf der Homepage des Bmlrt

 

Im Antragsformular sind folgende Berufsfelder bzw. Ingenieurs-Tätigkeiten mit Detailaufgaben angeführt:

 

  • Forschung und Entwicklung

  • Produkt- und Systementwicklung, Konstruktion

  • Projekt- und Prozessmanagement

  • Materialwesen und Beschaffung

  • Arbeitsvorbereitung und Produktion

  • Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitsmanagement

  • Marketing und Verkauf

  • Technisches Service und Kundendienst

  • Inspektions- und Sachverständigentätigkeit

  • Betriebswirtschaft und Unternehmensführung in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder in KMUs im land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Bereich

  • Beratung und Consulting

  • Lehr- und Vortagstätigkeit
     

Antragsformular

1. Antrag beim Landwirtschaftsministerium

 

Es ist ein Antrag beim Bundesministerium für Landwirtschaft Regionen und Tourismus zu stellen. Beizule­gen sind im Original:

 

  • Reife- und Diplomprüfungszeugnis

  • Geburtsurkunde, ev. Heiratsurkunde (bei Namensänderung), gegebenenfalls Nachweis vorhandener akademischer Grade

  • Bestätigung des Arbeitgeber/s (Dienstzeugnis) bzw. bei Selbstän­digkeit eine Bestätigung der SVA über die betriebliche Praxis

  • eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung über die Ar­beitsbereiche, Projekte, die dabei gestellten Anforderun­gen, Vorgehensweisen und Methoden, sowie die Entscheidungsbefugnisse und Verantwortung; Information über Weiterbildung (3 A4-Seiten)

2. Fachgespräch

 

Anhand der übermittelten Unterlagen wird der Antrag formal geprüft. Nach positiver Beurteilung wird man zum Fachgespräch zugelassen.

 

Das Fachgespräch wird von der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik organisiert. Die Kosten betragen nach jetzigem Informationsstand € 370. Tipp: Diese Kosten können ebenso wie die dabei anfallenden Reisekosten (km-Geld, Tagesgelder) eventuell im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

 

Für HLUW-Absolventen findet das Fachgespräch in der HLUW Yspertal statt. In der Kommission wird je ein Vertreter der HLUW und der Wirtschaft sitzen. Das Gespräch dauert maximal 45 Minuten. Das Gespräch ist keine Prüfung, sondern ein Feststellen „der nachzuweisenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, insbesondere an Hand von Referenzprojekten“ [IngG § 5(4)]. So soll auch das überprüft werden, was man im Antrag angegeben hat.

 

3. Dekret  - Ingenieur

 

Bei positivem Abschluss sind Ingenieurinnen und Ingenieure sind berechtigt, die Qualifikationsbezeichnung “Ingenieurin“ bzw. „Ingenieur“ vor ihrem Namen in Kurzform („Ing.“) oder in vollem Wortlaut zu führen und deren Eintragung in amtlichen Urkunden zu verlangen [IngG  § 10].

 

Information des Absolventenverbandes der HLUW Yspertal, Fehler und Irrtümer vorbehalten, Status 15. Mai 2020

Der Weg zum Ingenieur

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